Brand, Bombendrohung, Amoklauf, Evakuierung
Gemäss VUV, Art. 6 und 40, Information und Anleitung der Arbeitnehmenden
Im Falle eines Ereignis (z.B. Brand, Bombendrohung, usw.) muss ein Gebäude schnell und sicher geräumt werden. Die Evakuierung dient dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Mitarbeitenden, Besucher und Fremdarbeiter im vom Ereignis betroffenen Gebäude. Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber. Ein Evakuierungshelfer unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Aufgabe.
Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften Massnahmen zu treffen, die für die Evakuierung der Beschäftigten geeignet sind. Er hat auch zu berücksichtigen, dass Besucher oder andere Personen gesichert werden. Der Arbeitgeber hat hierfür Mitarbeitende zu benennen, die die Personenevakuierung übernehmen. Die Anzahl der Evakuierungshelfer richtet sich dabei nach der Anzahl der Arbeitnehmenden und den besonderen Gefahren im Unternehmen.
Welche Aufgaben hat ein Evakuierungshelfer?
Der Evakuierungshelfer ist im Rahmen einer Gebäuderäumung eine besonders wichtige Person. Er veranlasst und überwacht die Personenevakuierung in seinem Verantwortungsbereich (Abteilung, Stockwerk, Raum). Im Ereignisfall unterstützt er ortsfremde Personen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Evakuierungshelfer sorgt dafür, dass die sich im Gebäude befindenden Personen über gesicherte Fluchtwege das Gebäude verlassen und begleitet die evakuierenden Personen an die zuvor bestimmten Sammelplätze. Des Weiteren kann es ihm obliegen, die Vollzähligkeit der Mitarbeitenden an den Sammelplätzen zu prüfen.
Welche Grundvoraussetzungen muss ein Evakuierungshelfer mitbringen?
Evakuierungshelfer müssen für die sichere Personenevakuierung und für das Verhalten im Brandfall und an den Sammelplätzen speziell geschult werden. Dem Evakuierungshelfer muss auch das Verhalten von Menschen in Notfällen im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Dazu zählen insbesondere Reaktionen von Personen bei Angst bzw. Panik. Die Evakuierungshelfer müssen in der Lage sein, geeignete Gegenmassnahmen ergreifen zu können. Periodische Ausbildungen und praktische EVAK-Trainings (EVAK-Übungen) sind geeignete Massnahmen, damit der Evakuierungshelfer die notwendige Sicherheit und Routine für sein Verantwortung erlangen kann.
Sprechen Sie mit uns über Ihre EVAK-Helfer Ausbildungs- und Trainings-Bedürfnisse.
Unsere Leistungen (Details siehe Broschüre)
InhaltDer Kurs richtet sich an die Evakuierungshelfer der Notfallorganisation, mit dem Ziel, Sicherheitswissen im Umgang mit Notfällen im Rahmen einer Basisschulung oder acu im Sinne einer Wiederholungsschulung (Refresher) aufzufrischen und das richtige Verhalten in Notsituationen wie Brand, starke Verrauchung, Bombendrohung, Amoklauf, Unfall mit Gefahrentransport in unmittelbarer Nähe und Evakuierung zu vermitteln. ZielgruppeEvakuierungsleitung, Evakuierungshelfer, Hausdienst, Facility Manager, Mitarbeitende am Empfang. SchwerpunkteTheorie und praktische Anwendung (Dauer 45 Min. / Inhalte anpassbar)■ Regulatorische und unternehmerische Beweggründe | NutzenDurch die praktischen Ausbildungen der EVAK-Helfer bekommen Sie die Gewissheit, dass die Notfall- und Evakuierungsorganisation den gewünschten Ausbildungs- und Fitnessgrad aufweist, den Sie sich wünschen. BesonderesDie Ausbildungsunterstützung und -durchführung wird mit Ihnen zusammen genau abgesprochen. Ausbildungsteiler sind durchaus denkbar. Ausbildungs- und TrainingsbasisAusgebildet und trainiert wird auf der Basis Ihres vorhandenen Notfall- und Evakuierungskonzepts. Unsere Trainer übernehmen für Sie die gesamte Ausbildung oder unterstützen Sie als externe Experten gemäss Ihren Wünschen. |